Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (KRPG)
veröffentlicht die Einwohnergemeinde Turtmann-Unterems die Mitwirkungsunterlagen zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung.
Interessierte Personen können ab dem 18. Juli 2025 bis zum 25. August 2025 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Am 11. August 2025 findet im Gemeindebüro zwischen 19.00 Uhr und 21.00 Uhr ein Abend der offenen Türe statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates sowie des mandatierten Raumplanungsbüros Areaplan AG anwesend sind und für allfällige Fragen zur Verfügung stehen.
Während der 30-tägigen Auflagefrist besteht die Gelegenheit schriftliche Vorschläge bei der Gemeinde einzureichen.
Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Nutzungsplan Turtmann-Unterems
Erläuternder Bericht Gesamtrevision Nutzungsplanung
Beilage 2a - Bufferplan ohne projektierte Gebäude
Beilage 2b - Bufferplan mit projektierten Gebäuden
Beilage 4 - Erschliessungsplan Leitungen





