Der Gemeinderat hat beschlossen, die Weisungen über die Wohnbauförderung anzupassen.
Neu beträgt die Wohnbauförderung für Altbauten (Mindestalter 50 Jahre) und historisch schützenswerten Gebäuden Fr. 3'000.-- pro ARA Wohneinheit (bisher Fr. 2'000.--).
Richtlinien Wohnbauförderung ab 2015 (PDF 1.8mb)
Formular Wohnbauförderung> (PDF 437kb)