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Gemeindekanzlei Turtmann-Unterems
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Der Gemeinderat hat beschlossen, die Weisungen über die Wohnbauförderung anzupassen.

Neu beträgt die Wohnbauförderung für Altbauten (Mindestalter 50 Jahre) und historisch schützenswerten Gebäuden Fr. 3'000.-- pro ARA Wohneinheit (bisher Fr. 2'000.--).

Richtlinien Wohnbauförderung ab 2015 (PDF 1.8mb)

Formular Wohnbauförderung> (PDF 437kb)

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