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Gemeindekanzlei Turtmann-Unterems
Dorfstrasse 26, Postfach 18
CH-3946 Turtmann
+41 27 932 50 25
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Lage / Plan
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unterems-turtmann

Die Kontrollen werden gemäss Parkplatzreglement auf dem gesamten Territorium von Turtmann und Unterems durchgeführt. Ebenfalls das unerlaubte Abstellen von Gerätschaften auf dem Flugplatz sowie der Rollpiste wird gebüsst. Parkkarten können auf der Gemeindekanzlei in Turtmann und Unterems zu folgenden Konditionen bezogen werden.

Tagesparkkarte Fr. 2.-

Monatsparkkarte Fr. 20.-

Jahresparkkarten Fr. 240.-

Wir ersuchen alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Vorschriften zu halten und danken für das Verständnis.

 

Parkplatz Senntum Turtmanntal

2 Stunden gratis

bis 12 Stunden Fr. 4.-

bis 24 Stunden Fr. 8.-

Wochenparkkarte Fr. 50.-

 

Digital Parking

Die mühsame Münzsuche bei der Parkuhr bei der Kirche in Turtmann und beim Parkplatz Senntum im Turtmanntal hat ein Ende.

Ab sofort stehen den Autofahrern zwei Apps zur Bezahlung der Parkgebühr zur Verfügung: TWINT und Parkingpay

TWINT ist eine Bezahl-App, die von den bekanntesten Schweizer Banken angeboten wird. Parkingpay ist eine Bezahl-App explizit für Parkplätze. Die Parkingpay-App muss jeweils im Voraus aufgeladen werden, zum Beispiel mittels Kreditkarte, Einzahlungsschein, E-Banking oder Lastschriftverfahren. Mit TWINT kann man jeweils die Kreditkarte oder das eigene Bankkonto belasten.

Für die Bezahlung mit Twint muss das Twint-App geöffnet werden und der QR-Code auf dem Kleber der Parkuhr eingescannt werden. Danach erfolgt die Eingabe der Kontrollschildnummer und der Parkdauer. Wer früher zurückkommt, kann die Parkzeit vorzeitig beenden und spart damit Geld respektive erhält das Geld zurück.

Bei der Parkingpay-App kann aus einer Liste der richtige Parkplatz ausgewählt werden (besonders einfach mit Handy-Ortung). Startet man den Parkvorgang, wird der Parkplatz automatisch für einen Tag gebucht. Diese Zeit kann man noch manuell abändern, wenn man will. Noch einfacher ist es allerdings, den Parkvorgang zu beenden, sobald man wieder ins Auto einsteigt. Dann wird nur die effektiv in Anspruch genommene Parkzeit belastet.

Gemeindekanzlei Turtmann-Unterems
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gemeinde@turtmann-unterems.ch

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