Der Kehricht ist durch den Veranstalter zu entsorgen.
Die Haftpflichtversicherung ist Angelegenheit des Veranstalters. Er haftet für Schäden an Gebäude, Mobiliar und Personen.
Gemeindekanzlei Turtmann-Unterems +41 27 932 50 25 gemeinde@turtmann-unterems.ch