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Gemeindekanzlei Turtmann-Unterems
Dorfstrasse 26, Postfach 18
CH-3946 Turtmann
+41 27 932 50 25
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Lage / Plan
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Die Bistumsleitung hat die Regelung betreffend den Ort der Aufbahrung von Verstorbenen gelockert und überlässt den Entscheid der Pfarrei bzw. der Gemeinde.

Ab sofort ist die Aufbahrung von Verstorbenen in der Aufbahrungskapelle oder in der Kirche möglich. Die Aufbahrung in der Kirche darf jedoch nur erfolgen, wenn in dieser Zeit keine Gottesdienste stattfinden. Der Gemeinderat empfiehlt die Aufbahrung in der Friedhofkapelle.

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