Aufgrund mehrerer nachgewiesenen Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln und der zunehmenden Virusverbreitung in Europa
erweitert das BLV ab dem 25. November 2025 die Beobachtungszone auf die gesamte Schweiz, einschliesslich des Kantons Wallis.
Massnahmen für Bestände über 50 Tiere obligatorisch und für kleinere Bestände empfohlen :
- Auslauf nur in vor Wildvögeln geschützten Bereichen ;
- Verstärkte Biosicherheitsmassnahmen (Zugangsbeschränkung, Hygiene, betriebseigene Schutzkleidung).
Überwachung und Wachsamkeit :
- Tiere aufmerksam beobachten.
- Verdachtszeichen unverzüglich einer Tierärztin/einem Tierarzt melden (Atemwegssymptome, Legeleistungseinbruch, Apathie, erhöhte Mortalität).
- Keine toten Wildvögel berühren ; Meldung an die zuständigen Behörden.
Registrierungspflicht / Datenaktualisierung :
- Änderungen des Bestands oder Aufgabe einer Geflügelhaltung müssen unbedingt von den Haltern selbst in der kantonalen Datenbank erfasst werden.
Im Anhang finden Sie ein detailliertes Informationsschreiben. Wir bitten Sie, dieses aufmerksam zu lesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes und auf der unserer Dienststelle.
Schutzmassnahmen für Hausgeflügel




